Der Aufbau der Gesellschaft in der römischen Kaiserzeit

Die Menschen in der Antike und somit auch die Menschen im römischen Reich unterschieden sich durch ihren Rechtsstatus voneinander. Grundsätzlich gab es Freie und Unfreie. Die Gruppe der Freien wurden zusätzlich noch zwischen Freigeborenen und Freigelassenen unterschieden. Alle freien Bewohner des römischen Reiches gliederten sich in zwei Gruppen, die römischen Bürger, Cives romani, und diejenigen, die nicht das römische Bürgerrecht besaßen, die Peregrini, die Fremden. Diese strengen Unterteilungen hatten bis in das 3. nachchristliche Jahrhundert, teilweise auch noch bis zum Ende der römischen Kaiserzeit eine reale Bedeutung.

Der Senatorenstand, ordo senatorius

In der Zeit der römischen Republik hatten der Senat und das Volk von Rom zumindest dem römischen Selbstverständnis nach die Geschicke des römischen Staates gelenkt. Jedem römischen Bürger stand die Möglichkeit offen, über die Ämterlaufbahn in den Senat und auch zum höchsten Amt, dem Konsulat zu gelangen. Faktisch aber lag die Macht in der Hand der Nobilität, einiger Familien, deren Angehörige immer wieder die ranghöchsten Beamten, die Konsuln, stellten. Aufsteiger wie Cicero waren die Ausnahme. Nach den politischen Wirren des 1. vorchristlichen Jahrhunderts, die in den Bürgerkriegen nach der Ermordung Caesars im Jahr 44 v. Chr. gipfelten, setzte sich Caius Octavianus, der Großneffe Caesars und spätere Kaiser Augustus, gegen seine Gegner durch. Mit seiner Alleinherrschaft beginnt die römische Kaiserzeit. Die Übernahme der Macht durch einen Einzelnen hatte erhebliche Konsequenzen auf die oberen Stände. Der Senatorenstand blieb zwar die ranghöchste Schicht im sozialen Aufbau des römischen Kaiserreiches, allerdings wurden nun seine Mitglieder vom Kaiser selbst ausgewählt. Zum Senatorenstand gehörten jetzt die 600 Mitglieder des Senats, die Senatoren sowie deren Familienangehörige. Das Mindestvermögen für die Aufnahme in den Senatorenstand betrug 1.000.000 Sesterze, und die Standeszugehörigkeit wurde bis in die 3. Generation hin erblich. Die Standesabzeichen für die männlichen, erwachsenen Angehörigen des ordo senatorius, waren die breiten Purpurstreifen an der Tunika und der senatorische Schuh. Diese hohen Schuhe waren vermutlich aus rotem Leder gefertigt und mit zwei sich auf dem Spann kreuzenden Lederbändern versehen (Die Farbe der Schuhe sowie die Anzahl der Knoten am Schaft werden allerdings in der Wissenschaft kontrovers diskutiert). 

Spätestens ab dem 2. Jahrhundert trugen die Angehörigen des Senatorenstandes den Titel vir clarissimus. Weiterhin konnte der Kaiser einzelne Senatoren zu Patriziern ernennen, die als vornehmste Gruppe des Senats bevorzugt für die Besetzung der höchsten Ämter herangezogen wurden. Die Senatorensöhne begannen ihre Ämterlaufbahn, den cursus honorum, als tribuni latclavii, senatsständische Tribune, im höheren Offiziersdienst, und bekleideten dann ein Amt im so genannten Vigintivirat, einem Beamtenkollegium, das unter anderem die Münzbeamten stellte. Danach, aber nicht vor dem 25. Lebensjahr übernahmen sie die Quaestur. Dieses Amt in der Finanzverwaltung war das niedrigste Amt, das für die Aufnahme in den Senat qualifizierte. Wenn sie die Ämterlaufbahn weiterverfolgten, wurden sie Aedil. Die Aedile waren für die Aufsicht über den Straßen- und Marktverkehr, die Wasserversorgung und die Ausrichtung von Spielen verantwortlich. Mit der Übernahme dieses Amtes erhielten die Senatoren das Recht, die toga praetexta, die Toga mit dem breiten Purpurstreifen zu tragen. Das nächste Amt im cursus honorum war die Praetur. Die Praetoren waren unter anderem für die Aufsicht und Leitung von Prozessen zuständig. Mit 33 Jahren konnten die Senatoren dann Consul werden. Allerdings war das Konsulat nur noch ein reines Ehrenamt. Die Amtszeit wurde auf einige Monate begrenzt, so dass mehrere Konsulnpaare im jeweiligen Jahr im Amt waren. Der Senat tagte auch in der Kaiserzeit weiterhin, allerdings war sein Kompetenzbereich sehr eingeengt. Dennoch blieb das Gewicht des Senatorenstandes zumindest in den ersten beiden Jahrhunderten nach Christus sehr groß, da aus den Senatoren die hohen Beamten für die Leitung des Gerichts- und Heerwesens sowie der Provinzverwaltung, unter anderem die Provinzstatthalter, ausgewählt wurden. Seinem Selbstverständnis nach war der Senatorenstand der unmittelbare Nachfolger der Nobilität, die Macht lag aber beim Kaiser. Die geforderte politische Enthaltsamkeit der Senatoren und die damit einhergehenden Demütigungen führten dazu, dass sich viele Senatoren in das Privatleben zurückzogen. 

Der Ritterstand, ordo equester

In der Hierarchie der römischen Gesellschaft stand der Ritterstand, ordo equester, unter dem Senatorenstand. Auch die Geschichte des ordo equester reicht bis in die Anfänge der Republik zurück. Die so genannten Ritter, equites, waren diejenigen, die es sich in der Zeit der frühen Republik ein Pferd, equus leisten konnten und so die Reiterei in der römischen Armee stellten. Als „Stand“ gelangte der ordo equester im 5. Jahrhundert vor Christus zu Bedeutung, als die Bürger für die Abstimmung in bestimmten wichtigen Volksversammlungen in Vermögensklassen eingeteilt wurden und den Vermögenden ein besseres Stimmrecht eingeräumt wurde. Die Übergänge zwischen dem ordo senatorius und dem ordo equester waren in der Zeit der römischen Republik relativ fließend. So gehörte jeder Sohn eines Senators auf Grund seines Vermögens automatisch dem Ritterstand an. In der Zeit der beginnenden Expansion Roms über Italien hinaus, als dem Senatorenstand Handelsgeschäfte verboten wurden (218 v. Chr.) übernahmen die Ritter das einträgliche Überseegeschäft. Diese Tätigkeit wurde in der Folgezeit zum Charakteristikum des Ritterstandes, dessen Rangabzeichen die schmalem Purpurstreifen an der Tunika und ein Goldring waren. Das Mindestvermögen, um zum Ritterstand zu gehören, lag zunächst bei 100.000 Sesterzen und stieg dann auf 400.000 Sesterzen an. Eine Politisierung des Ritterstandes erfolgte gegen Ende der römischen Republik, als dieser in die Auseinandersetzungen um die Macht hineingezogen wurde. Den Proskriptionen des Jahres 43 v. Chr, die von den drei Triumvirn, Oktavian, dem späteren Kaiser Augustus, Marcus Antonius und Lepidus, initiiert wurden, fielen unter anderem auch 800 Ritter zum Opfer. Die Alleinherrschaft hatte auch auf den Ritterstand Auswirkungen. Die Zugehörigkeit beruhte nun nicht mehr allein auf dem Vermögen, vielmehr wurden die Ritter durch den Kaiser ausgewählt. Falls einer der zukünftigen Ritter, eques, das nötige Mindestvermögen von 400.000 Sesterzen nicht aufbringen konnte, wurde es ihm vom Kaiser gewährt. Die Zugehörigkeit zum Stand war lebenslänglich, aber nicht erblich und bezog auch nicht die Familienangehörigen mit ein. Die Standesabzeichen waren wie in der Republik der schmale Purpurstreifen und der Goldring, die zusammen mit der Aufnahme in den Stand verliehen wurden. Zu den besonderen Rechten der Ritter gehörte es, auf privilegierten Plätzen im Theater zu sitzen. Spätestens ab dem frühen 2. Jahrhundert führten alle Ritter den Ehrentitel vir egregius. Jedes Jahr fand in Anlehnung an die Traditionen der Republik an den Iden des Juli (15.Juli) die Musterung der Ritterschaft statt. Dabei zogen die in Rom anwesenden Ritter in militärischer Rüstung und Ordnung auf. Der Festzug führte durch die Stadt über die Via Sacra zum Tempel der Dioskuren auf dem Forum.

Die Bedeutung des Ritterstandes ergab sich daraus, dass aus ihm die hohen Beamten der Verwaltung rekrutiert wurden. Dazu wurde eine Laufbahn geschaffen, die zunächst dort ihren Anfang nahm, wo der Kaiser über die absolute Autorität verfügte, im Heer. Seit der Mitte des 1. Jahrhunderts gab es eine drei bis vier Stufen umfassende Laufbahn (tres militiae), in der die Ritter hohe Offiziersposten bekleideten. Zunächst übernahm der Ritter das Kommando über eine Reitereinheit der Hilfstruppen (praefectura equitum bzw. alae), danach das Tribunat in einer Legion (tribunatus legionis bzw. cohortis) um dann den Befehl über eine Kohorte der Hilfstruppen (praefectura cohortis) zu übernehmen. Weitere Posten konnten noch hinzukommen wie etwa der des Lagerkommandanten (praefectus castrorum) oder des Flottenbefehlshabers (praefectus classis). An die militärische Laufbahn schloss sich die zivile Laufbahn an etwa in den Bereichen der Finanzverwaltung (procuratores), der Getreideversorgung (praefectus annonae) oder als Kommandant der Prätorianer (praefectus praetorio). Der Höhepunkt einer solchen Karriere, den nicht viele erreichten, war die Statthalterschaft in der Provinz Ägypten (praefectus Aegypti).

Die städtischen Honoratioren, ordo decurionum

In jeder der ca. 1500 römischen Städte, coloniae, im Imperium Romanum gab es einen Stadtrat, den ordo decurionum. Anders als beim Senatoren- und Ritterstand wurden die Mitglieder  nicht vom Kaiser ausgewählt. Vielmehr bestand der ordo decurionum als selbstständige Körperschaft in jeder römisch organisierten Gemeinde und setzte sich aus den Mitgliedern der ortsansässigen Führungsschicht zusammen. Die Mitgliederzahl schwankte je nach Größe der jeweiligen Stadt. Sie dürfte in der Regel bei ca. 100 Mitgliedern gelegen haben. Für die Aufnahme in den ordo waren neben der freien Geburt, dem römischen Bürgerrecht auch der gute Ruf der Familie und ein bestimmtes Mindestvermögen notwendig. Dieses Mindestvermögen lag je nach Stadt bei 20.000 bis 100.000 Sesterzen. Die Aufnahme in den Stadtrat erfolgte für den jungen Mann durch die Wahl in eines der städtischen Ämter durch die örtliche Volksversammlung, die von den freien männlichen Bürgern ab dem 25. Lebensjahr gebildet wurde. Auch wenn die Zugehörigkeit zum Stadtrat nicht erblich war, war es üblich, die Familienmitglieder derjenigen zu wählen, die schon im Rat saßen. Der Rat hatte die Aufgabe die Selbstverwaltung in der Stadt zu gewährleisten. Dazu zählten die Bereiche Justiz, Finanz- und Bauwesen, die Versorgung mit Lebensmitteln sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Der Stadtrat konnte durch Beschlüsse oder durch die einzelnen Beamten, Magistrate, tätig werden. Die Ämterlaufbahn umfasste drei Ämter, die Quaestur, das Aedilat und das Amt des Duumvirn. Jedes Amt wurde, wie in der römischen Ordnung üblich von zwei Kollegen gleichzeitig bekleidet, die jeweils für ein Jahr gewählt wurden. Das niedrigste Amt war das der Quaestoren. Diesen unterstanden das Gemeindearchiv, das Rechnungswesen und die Stadtkasse, wobei sie ohne Beschluss des Rats keine Ausgaben tätigen durften. Die Aufgaben der Aedilen war die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, vor allem auf den Märkten, die Kontrolle der städtischen Bauten und die Sauberkeit in der Stadt. Die Duumvirn hatten die Gesamtleitung der Stadt inne. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben war die zivile Rechtssprechung. Kriminelle Delikte wurden in Italien durch Vertreter der Praetoren aus Rom, in den Provinzen durch den Statthalter abgeurteilt. Die Duumvirn leiteten außerdem die Sitzungen des Rates, der in der Curia tagte. Neben den Verwaltungsaufgaben war aber auch die gemeinnützige wirtschaftliche Funktion der Decuriones wichtig. Es wurde von ihnen erwartet, dass sie die meisten öffentlichen Ausgaben der Stadt bezahlten. Dies erfolgte einerseits dadurch, dass sie der Stadt eine bestimmte Summe für ihren Rang bezahlten. Andererseits übernahmen sie die Kosten für die Errichtung öffentlicher Bauten. So übernahm der ordo decurionum in jeder Stadt mehrere wichtige Funktionen. Durch die Übernahme der Gemeindeverwaltung und der Gemeindausgaben wurde der römische Staat erheblich entlastet. Weiterhin trugen die Stadträte als Vertreter der römischen Ordnung maßgeblich zur Einheit des Imperiums bei.

Norbert Mersch

Literatur

G. Alföldy, Römische Sozialgeschichte, 3. völlig überarbeitete Auflage Wiesbaden 1984.

J. Bleicken, Die Verfassung der römischen Republik (UTB 460), Paderborn 21978.

Ders., Verfassungs- und Sozialgeschichte des römischen Reiches Bd. 1 (UTB 838), Paderborn 21981.

Ders., Verfassungs- und Sozialgeschichte des römischen Reiches Bd. 2 (UTB 839), Paderborn 21981.

W. Eck, Köln in römischer Zeit. Geschichte einer Stadt im Rahmen des Imperium Romanum (= Geschichte der Stadt Köln Band 1), Köln 2004.

Ders.; M. Heil (Hrsg.), Seantores populi Romani. Realität und mediale Präsentation einer Führungsschicht ( Heidelberger Althistorische Beiträge und Epigraphische Studien Band 40), Stuttgart 2005.

D. Kienast, Augustus. Prinzeps und Monarch, Darmstadt 42009.