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Spätestens ab dem 2. Jahrhundert trugen die Angehörigen des Senatorenstandes den Titel vir clarissimus. Weiterhin konnte der Kaiser einzelne Senatoren zu Patriziern ernennen, die als vornehmste Gruppe des Senats bevorzugt für die Besetzung der höchsten Ämter herangezogen wurden. Die Senatorensöhne begannen ihre Ämterlaufbahn, den cursus honorum, als tribuni latclavii, senatsständische Tribune, im höheren Offiziersdienst, und bekleideten dann ein Amt im so genannten Vigintivirat, einem Beamtenkollegium, das unter anderem die Münzbeamten stellte. Danach, aber nicht vor dem 25. Lebensjahr übernahmen sie die Quaestur. Dieses Amt in der Finanzverwaltung war das niedrigste Amt, das für die Aufnahme in den Senat qualifizierte. Wenn sie die Ämterlaufbahn weiterverfolgten, wurden sie Aedil. Die Aedile waren für die Aufsicht über den Straßen- und Marktverkehr, die Wasserversorgung und die Ausrichtung von Spielen verantwortlich. Mit der Übernahme dieses Amtes erhielten die Senatoren das Recht, die toga praetexta, die Toga mit dem breiten Purpurstreifen zu tragen. Das nächste Amt im cursus honorum war die Praetur. Die Praetoren waren unter anderem für die Aufsicht und Leitung von Prozessen zuständig. Mit 33 Jahren konnten die Senatoren dann Consul werden. Allerdings war das Konsulat nur noch ein reines Ehrenamt. Die Amtszeit wurde auf einige Monate begrenzt, so dass mehrere Konsulnpaare im jeweiligen Jahr im Amt waren. Der Senat tagte auch in der Kaiserzeit weiterhin, allerdings war sein Kompetenzbereich sehr eingeengt. Dennoch blieb das Gewicht des Senatorenstandes zumindest in den ersten beiden Jahrhunderten nach Christus sehr groß, da aus den Senatoren die hohen Beamten für die Leitung des Gerichts- und Heerwesens sowie der Provinzverwaltung, unter anderem die Provinzstatthalter, ausgewählt wurden. Seinem Selbstverständnis nach war der Senatorenstand der unmittelbare Nachfolger der Nobilität, die Macht lag aber beim Kaiser. Die geforderte politische Enthaltsamkeit der Senatoren und die damit einhergehenden Demütigungen führten dazu, dass sich viele Senatoren in das Privatleben zurückzogen. |
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Die Bedeutung des Ritterstandes ergab sich daraus, dass aus ihm die hohen Beamten der Verwaltung rekrutiert wurden. Dazu wurde eine Laufbahn geschaffen, die zunächst dort ihren Anfang nahm, wo der Kaiser über die absolute Autorität verfügte, im Heer. Seit der Mitte des 1. Jahrhunderts gab es eine drei bis vier Stufen umfassende Laufbahn (tres militiae), in der die Ritter hohe Offiziersposten bekleideten. Zunächst übernahm der Ritter das Kommando über eine Reitereinheit der Hilfstruppen (praefectura equitum bzw. alae), danach das Tribunat in einer Legion (tribunatus legionis bzw. cohortis) um dann den Befehl über eine Kohorte der Hilfstruppen (praefectura cohortis) zu übernehmen. Weitere Posten konnten noch hinzukommen wie etwa der des Lagerkommandanten (praefectus castrorum) oder des Flottenbefehlshabers (praefectus classis). An die militärische Laufbahn schloss sich die zivile Laufbahn an etwa in den Bereichen der Finanzverwaltung (procuratores), der Getreideversorgung (praefectus annonae) oder als Kommandant der Prätorianer (praefectus praetorio). Der Höhepunkt einer solchen Karriere, den nicht viele erreichten, war die Statthalterschaft in der Provinz Ägypten (praefectus Aegypti). |
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Literatur G. Alföldy, Römische Sozialgeschichte, 3. völlig überarbeitete Auflage Wiesbaden 1984. J. Bleicken, Die Verfassung der römischen Republik (UTB 460), Paderborn 21978. Ders., Verfassungs- und Sozialgeschichte des römischen Reiches Bd. 1 (UTB 838), Paderborn 21981. Ders., Verfassungs- und Sozialgeschichte des römischen Reiches Bd. 2 (UTB 839), Paderborn 21981. W. Eck, Köln in römischer Zeit. Geschichte einer Stadt im Rahmen des Imperium Romanum (= Geschichte der Stadt Köln Band 1), Köln 2004. Ders.; M. Heil (Hrsg.), Seantores populi Romani. Realität und mediale Präsentation einer Führungsschicht ( Heidelberger Althistorische Beiträge und Epigraphische Studien Band 40), Stuttgart 2005. D. Kienast, Augustus. Prinzeps und Monarch, Darmstadt 42009. |